Der Weg zum Führerausweis
1. Formular ausfüllen
Bestellen des Antragsformulars (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises). Erhältlich bei uns oder beim Strassenverkehrsamt. Formular ausfüllen, Seh- und Hörtest bei einem Optiker / Arzt durchführen (Test ist zwei Jahre gültig). Anschliessend bei der Einwohnerkontrolle bestätigen lassen oder mit Pass / ID direkt zum Strassenverkehrsamt.
Download «Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises»
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich

2. Nothelferkurs
Nothelfer Kurs absolvieren, zum Beispiel bei uns. Spätestens bei der Anmeldung zur Theorieprüfung muss eine gültige Bestätigung des Nothelferkurses vorliegen. Der Nothelferkurs ist sechs Jahre gültigund kann schon mit 16 Jahren oder noch früher absolviert werden.
Nothelferkurse bei Fahrschule Wagner

3. Theorieprüfung
Die Theorieprüfung ist frühstens ein Monat vor erreichen des erforderlichen mindest Alters möglich (Kategorie A1 ab 16 Jahre; Kategorien A/B ab 18 Jahren). Die bestandene Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig.
Vorbereitung zur Theorieprüfung

4. Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis wird Dir nach bestandener Theorieprüfung vom Strassenverkehrsamt zugestellt.

5. Fahren
Jetzt gehts endlich los mit den Autofahrstunden oder mit dem Töff-Grundkurs.
Auto Fahrschule
Töff Fahrschule

6. Verkehrskunde
Sobald Du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises bist, spätestens jedoch bei der Anmeldung für die praktische Führerprürfung musst Du den obligatorischen Verkehrskundekurs absolvieren.
Obligatorischer Verkehrskunde-Kurs

7. Praktische Führerprüfung
Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt in der Regel durch den Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin.
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